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   AG Bremen, 16.03.2021 - 6 C 61/19   

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https://dejure.org/2021,23504
AG Bremen, 16.03.2021 - 6 C 61/19 (https://dejure.org/2021,23504)
AG Bremen, Entscheidung vom 16.03.2021 - 6 C 61/19 (https://dejure.org/2021,23504)
AG Bremen, Entscheidung vom 16. März 2021 - 6 C 61/19 (https://dejure.org/2021,23504)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieterhöhungserklärung bei preisgebundenen Wohnraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 08.08.2016 - 8 U 23/16

    Wirksamkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots; Rechtsfolgen der

    Auszug aus AG Bremen, 16.03.2021 - 6 C 61/19
    Die Voraussetzungen des § 814 BGB, für deren Eingreifen als Ausschlusstatbestand die Darlegungs- und Beweislast nach entsprechend den allgemeinen Grundsätzen derjenige trägt, der sich auf den Tatbestand beruft, also die hiesige Beklagte als potentielle Bereicherungsschuldnerin (vgl. OLG Köln BeckRS 2011, 5572; KG MDR 2013, 396; OLG Hamm BeckRS 2016, 20914), sind nicht erfüllt.
  • OLG Köln, 07.05.2010 - 19 U 106/09
    Auszug aus AG Bremen, 16.03.2021 - 6 C 61/19
    Die Voraussetzungen des § 814 BGB, für deren Eingreifen als Ausschlusstatbestand die Darlegungs- und Beweislast nach entsprechend den allgemeinen Grundsätzen derjenige trägt, der sich auf den Tatbestand beruft, also die hiesige Beklagte als potentielle Bereicherungsschuldnerin (vgl. OLG Köln BeckRS 2011, 5572; KG MDR 2013, 396; OLG Hamm BeckRS 2016, 20914), sind nicht erfüllt.
  • KG, 21.12.2012 - 8 U 286/11

    Miete trotz Mangelanzeige ungekürzt gezahlt: Keine Rückforderung!

    Auszug aus AG Bremen, 16.03.2021 - 6 C 61/19
    Die Voraussetzungen des § 814 BGB, für deren Eingreifen als Ausschlusstatbestand die Darlegungs- und Beweislast nach entsprechend den allgemeinen Grundsätzen derjenige trägt, der sich auf den Tatbestand beruft, also die hiesige Beklagte als potentielle Bereicherungsschuldnerin (vgl. OLG Köln BeckRS 2011, 5572; KG MDR 2013, 396; OLG Hamm BeckRS 2016, 20914), sind nicht erfüllt.
  • OLG Frankfurt, 06.10.1987 - 5 U 247/86

    Hinterlegungsgrund; Person des Gläubigers; Ungewißheit; Prätendentenstreit;

    Auszug aus AG Bremen, 16.03.2021 - 6 C 61/19
    Die Beifügung dieser Zusatzberechnung ersetzt jedoch nicht deren zusätzliche Erläuterung (vgl. LG Berlin v. 22.10.1987, ZMR 1988, 183; LG Münster v. 16.12.1987, WM 1988, 214).
  • BGH, 22.04.1981 - VIII ZR 103/80

    Anspruch des Mieters aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen über die

    Auszug aus AG Bremen, 16.03.2021 - 6 C 61/19
    Nach dem vom Landgericht herangezogenen Urteil des BGH vom 22.04.1981, Az. VIII ZR 103/80 (= NJW 1982, 1587) stellte sich die Prüfung des Rückzahlungsanspruchs bei preisgebundenem Wohnraum nach hiesigem Verständnis wie folgt dar: Ein Anspruch aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB schied aus, da die Leistung mir Rechtsgrund erfolgte.
  • BGH, 21.03.2007 - XII ZR 176/04

    Anforderungen an die Form einer Erhöhungserklärung

    Auszug aus AG Bremen, 16.03.2021 - 6 C 61/19
    Der Mieter gibt mit seiner vorbehaltlosen Zahlung damit überhaupt keine rechtsgeschäftliche Erklärung ab (vgl. (vgl. Schubart/Kohlenbach/Wienicke, Soziales Miet- und Wohnrecht, Anhang C.2, WoBindG § 10, S. 4-5; BGH NZM 2007, 514).
  • BGH, 13.06.2002 - IX ZR 242/01

    Rückabwicklung der Leistung des Drittschuldners auf eine nicht bestehende

    Auszug aus AG Bremen, 16.03.2021 - 6 C 61/19
    Die bloße Kenntnis der Tatsachen, aus denen sich das Nichtbestehen der Verbindlichkeit ergibt, reicht für die Anwendbarkeit von § 814 BGB nach ständiger Rechtsprechung keinesfalls aus (BGH NJW 1991, 919; BGH NJW 2002, 2871; BGH NJW Jahr 2009, 580).
  • OLG Hamm, 26.07.2016 - 9 U 150/15

    Verkehrsunfall; Bereicherungsanspruch; Entschädigungsleistung;

    Auszug aus AG Bremen, 16.03.2021 - 6 C 61/19
    Denn § 814 BGB greift nur dann ein, wenn dem Leistenden ein selbstwidersprüchliches Verhalten vorzuwerfen ist (OLG Hamm BeckRS 2016, 16433).
  • BGH, 28.11.1990 - XII ZR 130/89

    Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückforderung einer an den

    Auszug aus AG Bremen, 16.03.2021 - 6 C 61/19
    Die bloße Kenntnis der Tatsachen, aus denen sich das Nichtbestehen der Verbindlichkeit ergibt, reicht für die Anwendbarkeit von § 814 BGB nach ständiger Rechtsprechung keinesfalls aus (BGH NJW 1991, 919; BGH NJW 2002, 2871; BGH NJW Jahr 2009, 580).
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