Rechtsprechung
AG Bremen, 16.03.2021 - 6 C 61/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,23504) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mieterhöhungserklärung bei preisgebundenen Wohnraum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- OLG Hamm, 08.08.2016 - 8 U 23/16
Wirksamkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots; Rechtsfolgen der …
Auszug aus AG Bremen, 16.03.2021 - 6 C 61/19
Die Voraussetzungen des § 814 BGB, für deren Eingreifen als Ausschlusstatbestand die Darlegungs- und Beweislast nach entsprechend den allgemeinen Grundsätzen derjenige trägt, der sich auf den Tatbestand beruft, also die hiesige Beklagte als potentielle Bereicherungsschuldnerin (vgl. OLG Köln BeckRS 2011, 5572; KG MDR 2013, 396; OLG Hamm BeckRS 2016, 20914), sind nicht erfüllt. - OLG Köln, 07.05.2010 - 19 U 106/09
Auszug aus AG Bremen, 16.03.2021 - 6 C 61/19
Die Voraussetzungen des § 814 BGB, für deren Eingreifen als Ausschlusstatbestand die Darlegungs- und Beweislast nach entsprechend den allgemeinen Grundsätzen derjenige trägt, der sich auf den Tatbestand beruft, also die hiesige Beklagte als potentielle Bereicherungsschuldnerin (vgl. OLG Köln BeckRS 2011, 5572; KG MDR 2013, 396; OLG Hamm BeckRS 2016, 20914), sind nicht erfüllt. - KG, 21.12.2012 - 8 U 286/11
Miete trotz Mangelanzeige ungekürzt gezahlt: Keine Rückforderung!
Auszug aus AG Bremen, 16.03.2021 - 6 C 61/19
Die Voraussetzungen des § 814 BGB, für deren Eingreifen als Ausschlusstatbestand die Darlegungs- und Beweislast nach entsprechend den allgemeinen Grundsätzen derjenige trägt, der sich auf den Tatbestand beruft, also die hiesige Beklagte als potentielle Bereicherungsschuldnerin (vgl. OLG Köln BeckRS 2011, 5572; KG MDR 2013, 396; OLG Hamm BeckRS 2016, 20914), sind nicht erfüllt.
- OLG Frankfurt, 06.10.1987 - 5 U 247/86
Hinterlegungsgrund; Person des Gläubigers; Ungewißheit; Prätendentenstreit; …
Auszug aus AG Bremen, 16.03.2021 - 6 C 61/19
Die Beifügung dieser Zusatzberechnung ersetzt jedoch nicht deren zusätzliche Erläuterung (vgl. LG Berlin v. 22.10.1987, ZMR 1988, 183; LG Münster v. 16.12.1987, WM 1988, 214). - BGH, 22.04.1981 - VIII ZR 103/80
Anspruch des Mieters aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen über die …
Auszug aus AG Bremen, 16.03.2021 - 6 C 61/19
Nach dem vom Landgericht herangezogenen Urteil des BGH vom 22.04.1981, Az. VIII ZR 103/80 (= NJW 1982, 1587) stellte sich die Prüfung des Rückzahlungsanspruchs bei preisgebundenem Wohnraum nach hiesigem Verständnis wie folgt dar: Ein Anspruch aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB schied aus, da die Leistung mir Rechtsgrund erfolgte. - BGH, 21.03.2007 - XII ZR 176/04
Anforderungen an die Form einer Erhöhungserklärung
Auszug aus AG Bremen, 16.03.2021 - 6 C 61/19
Der Mieter gibt mit seiner vorbehaltlosen Zahlung damit überhaupt keine rechtsgeschäftliche Erklärung ab (vgl. (vgl. Schubart/Kohlenbach/Wienicke, Soziales Miet- und Wohnrecht, Anhang C.2, WoBindG § 10, S. 4-5; BGH NZM 2007, 514). - BGH, 13.06.2002 - IX ZR 242/01
Rückabwicklung der Leistung des Drittschuldners auf eine nicht bestehende …
Auszug aus AG Bremen, 16.03.2021 - 6 C 61/19
Die bloße Kenntnis der Tatsachen, aus denen sich das Nichtbestehen der Verbindlichkeit ergibt, reicht für die Anwendbarkeit von § 814 BGB nach ständiger Rechtsprechung keinesfalls aus (BGH NJW 1991, 919; BGH NJW 2002, 2871; BGH NJW Jahr 2009, 580). - OLG Hamm, 26.07.2016 - 9 U 150/15
Verkehrsunfall; Bereicherungsanspruch; Entschädigungsleistung; …
Auszug aus AG Bremen, 16.03.2021 - 6 C 61/19
Denn § 814 BGB greift nur dann ein, wenn dem Leistenden ein selbstwidersprüchliches Verhalten vorzuwerfen ist (OLG Hamm BeckRS 2016, 16433). - BGH, 28.11.1990 - XII ZR 130/89
Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückforderung einer an den …
Auszug aus AG Bremen, 16.03.2021 - 6 C 61/19
Die bloße Kenntnis der Tatsachen, aus denen sich das Nichtbestehen der Verbindlichkeit ergibt, reicht für die Anwendbarkeit von § 814 BGB nach ständiger Rechtsprechung keinesfalls aus (BGH NJW 1991, 919; BGH NJW 2002, 2871; BGH NJW Jahr 2009, 580).